Community-Richtlinien
Fassung 1.0 · Stand 28.07.2026 · Bestandteil der AGB (Ziffer 6.5) · Frühere Fassungen: Archiv
1. Präambel
Wofür Volunteam da ist
Volunteam ist die Plattform eines gemeinnützigen sozialen Unternehmens, der Socialsquared gUG (haftungsbeschränkt). Wir bringen Menschen, die etwas beitragen möchten, mit gemeinwohlorientierten Organisationen zusammen – in kurzen, klar umrissenen Einsätzen, die in ein normales Leben passen. Weil wir gemeinnützig sind, sind wir an unseren Satzungszweck gebunden, rechtlich wie inhaltlich: Wir dürfen unsere Plattform nicht für beliebige Zwecke zur Verfügung stellen, und deshalb wählen wir aus, wer hier Aufgaben veröffentlicht und welche Inhalte Platz haben. Diese Richtlinien machen die Kriterien transparent, nach denen wir entscheiden – damit ihr wisst, woran ihr seid, bevor ihr Zeit in ein Profil oder einen VolunTask steckt.
2. Grundsätze
Woran wir uns orientieren
- Gemeinwohl zuerst. Engagement auf Volunteam soll Menschen und Gemeinschaften zugutekommen – nicht dem Marketing, dem Wahlkampf oder der Personalplanung einer Organisation.
- Sicherheit der Freiwilligen. Wer sich engagiert, muss wissen, worauf er sich einlässt. Bei jungen Freiwilligen ab 14 Jahren gilt das doppelt.
- Respekt und Diskriminierungsfreiheit. Alle Freiwilligen sind willkommen, unabhängig von Herkunft, Religion, Behinderung, Geschlecht oder sexueller Identität.
- Transparente Entscheidungen. Wenn wir etwas ablehnen oder entfernen, sagen wir warum, hören euch an und ihr könnt Einspruch einlegen – das Verfahren steht in Ziffer 10 der AGB.
3. Organisationen
Wen wir aufnehmen – und wen nicht
K1 – Gemeinwohlbezug
Volunteam steht Organisationen offen, deren Zwecke und Tätigkeiten auf gemeinwohlorientiertes, freiwilliges Engagement gerichtet und mit dem gemeinnützigen Satzungszweck der Socialsquared gUG (haftungsbeschränkt) „Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 25 AO)“ vereinbar sind. Eine formale Gemeinnützigkeit der Organisation ist nicht zwingend erforderlich; maßgeblich sind die tatsächlichen Zwecke und Tätigkeiten.
Dieser Zweck ist bewusst weit gefasst: Er deckt jedes ehrenamtliche Engagement ab, das einem gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck im Sinne der Abgabenordnung dient. Dazu gehören zum Beispiel Jugend- und Altenhilfe, Bildung und Erziehung, Wohlfahrtspflege, Umwelt- und Naturschutz, Tierschutz, Kultur, Rettungs- und Katastrophendienste, die Hilfe für Geflüchtete, Verfolgte und Menschen mit Behinderung – und ebenso der Sport, den die Abgabenordnung ausdrücklich als gemeinnützigen Zweck nennt. Ein gemeinnütziger Sportverein, der Unterstützung bei einem Turnier oder Hilfe beim Vereinsfest sucht, ist hier also genauso richtig wie eine Kleiderkammer oder ein Pflegeheim. Entscheidend ist nicht das Themenfeld, sondern ob es um freiwilliges Engagement für einen gemeinwohlorientierten Zweck geht.
Wir schauen also darauf, was ihr tatsächlich tut – nicht nur darauf, welchen Bescheid ihr vom Finanzamt habt. Auch eine junge Initiative ohne Freistellungsbescheid kann hier richtig sein.
K2 – Politische Parteien
Politische Parteien im Sinne des Parteiengesetzes sowie ihre Gebietsverbände, Teil- und Jugendorganisationen können auf Volunteam nicht als anbietende Organisationen auftreten; von ihnen eingestellte Profile und VolunTasks sind unzulässig. Das gilt für alle Parteien gleichermaßen und unabhängig vom Inhalt der Aufgabe. Der Hintergrund ist unser Status als gemeinnützige Gesellschaft: Wir dürfen unsere Mittel – dazu gehört auch die unentgeltliche Bereitstellung unserer Plattform – weder unmittelbar noch mittelbar für die Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO).
Ausdrücklich willkommen ist das Engagement von Menschen, die Mitglied einer Partei sind, als Privatpersonen bei zugelassenen Organisationen. Gemeinnützige Träger (zum Beispiel eine Tafel oder ein Verein) können ihre Aufgaben jederzeit selbst einstellen – unabhängig davon, wer dort mithilft. Unzulässig sind darüber hinaus VolunTasks jeder Organisation, deren Ziel oder wesentlicher Bestandteil Wahlkampf, Unterschriften-, Spenden- oder Mitgliedergewinnung für eine Partei oder vergleichbare parteipolitische Kampagnenarbeit ist. Parteinahe Stiftungen und Vereine sind keine Parteien; für sie gelten die übrigen Kriterien dieser Richtlinien im Einzelfall.
K3 – Extremismus und Verfassungsfeindlichkeit
Auf Volunteam ist kein Platz für Extremismus – unabhängig von seiner Richtung. Nicht aufgenommen und, auch nachträglich, ausgeschlossen werden Organisationen einschließlich ihrer Gebiets-, Teil- und Jugendorganisationen,
(a) die eine Verfassungsschutzbehörde des Bundes oder eines Landes zum Zeitpunkt unserer Entscheidung als gesichert extremistische Bestrebung eingestuft hat oder die in einem aktuellen Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistische Organisation aufgeführt sind, oder
(b) deren Zwecke oder Tätigkeiten sich nach unserer Bewertung im Einzelfall erkennbar gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, die Menschenwürde oder den Gedanken der Völkerverständigung richten – etwa indem sie Menschen wegen ihrer Herkunft, Religion, Behinderung, sexuellen Identität oder vergleichbarer Merkmale herabwürdigen, Gewalt befürworten oder verharmlosen oder demokratische Institutionen und Grundrechte verächtlich machen.
Maßgeblich ist jeweils der Zeitpunkt unserer Entscheidung; entfällt eine amtliche Einstufung nach Buchstabe (a), entfällt dieser Ausschlussgrund. Entscheidungen nach Buchstabe (b) begründen wir stets einzelfallbezogen anhand konkreter Inhalte oder Handlungen; es gilt das Verfahren nach Ziffer 10 der AGB (Begründung, Gelegenheit zur Stellungnahme, Einspruch). Auch hier bindet uns unser gemeinnütziger Auftrag: Organisationen, die in Verfassungsschutzberichten als extremistisch aufgeführt sind, dürfen wir nicht fördern, ohne unsere eigene Gemeinnützigkeit zu gefährden (§ 51 Abs. 3 AO).
K4 – Religion und Weltanschauung
Religionsgemeinschaften und weltanschaulich geprägte Träger sind als Organisationen willkommen, wenn ihre VolunTasks offenes soziales Engagement zum Gegenstand haben (zum Beispiel Besuchsdienste, Kleiderkammern, Nachbarschaftshilfe) und allen Freiwilligen unabhängig von deren Glauben oder Weltanschauung offenstehen. Unzulässig sind VolunTasks, deren Ziel oder wesentlicher Bestandteil die missionarische Anwerbung, die Gewinnung von Mitgliedern oder die gezielte weltanschauliche Beeinflussung der Freiwilligen oder Dritter ist.
K5 – Keine Ausnutzung von Freiwilligenarbeit
VolunTasks sind auf freiwilliges, im Kern unentgeltliches Engagement gerichtet (Ziffer 2.5 der AGB). Sie dürfen keine regulären bezahlten Stellen ersetzen und keine Arbeit auslagern, die eine Organisation sonst vergüten müsste. Aufgaben, die überwiegend kommerziellen Zwecken dienen – etwa Werbung, Vertrieb oder der laufende Betrieb eines gewinnorientierten Geschäfts –, gehören nicht auf Volunteam. Bietet ihr eine Ehrenamtspauschale oder eine ähnliche Aufwandsentschädigung an, gehört dieser Hinweis ausschließlich in die nicht öffentlichen Teilnehmerinformationen (Ziffer 6.4 der AGB), damit kleinere Organisationen im Wettbewerb um Freiwillige nicht ins Hintertreffen geraten.
4. Qualität
Was ein guter VolunTask mitbringt
Freiwillige entscheiden sich in wenigen Minuten – und sie entscheiden sich gegen alles, was unklar wirkt. Deshalb erwarten wir von jedem veröffentlichten VolunTask:
- eine vollständige, verständliche Beschreibung: Was ist zu tun, für wen, in welchem Rahmen?
- realistische Angaben zu Zeit, Ort und Tätigkeit – die angegebene Dauer sollte der tatsächlichen entsprechen;
- klare Anforderungen und Altersgrenzen, damit sich niemand umsonst anmeldet oder überfordert wird;
- eine Tätigkeit, die sich für freiwilliges Engagement wirklich eignet – ohne besondere Gefahren, ohne Qualifikationen, die Freiwillige nicht haben können;
- keine Inhalte, die nach Ziffer 6.1 der AGB unzulässig sind;
- eine erreichbare Ansprechperson für Rückfragen vor und nach dem Einsatz;
- zeitnahe Pflege: abgelaufene oder besetzte Aufgaben schließt ihr, damit die Übersicht ehrlich bleibt.
5. Miteinander
Wie wir hier miteinander umgehen
Wir schreiben freundlich miteinander, auch wenn einmal etwas schiefläuft. Zu- und Absagen sind verlässlich: Wer nicht kommen kann, sagt so früh wie möglich ab, und Organisationen melden sich zurück, statt Anmeldungen liegen zu lassen (Ziffer 6.3 der AGB). Mit den Daten von Freiwilligen – Profilangaben, Nachrichten, Lebensläufen – gehen Organisationen sorgsam und zweckgebunden um; die datenschutzrechtliche Verantwortung dafür liegt bei euch (Ziffer 8.4 der AGB). Und gegenüber minderjährigen Freiwilligen ab 14 Jahren gilt eine besondere Verantwortung: klare Absprachen, angemessene Aufgaben und eine erwachsene Ansprechperson vor Ort.
6. Verfahren
Wie wir entscheiden – und wie du dich wehren kannst
Wir prüfen diese Kriterien bei der Registrierung und der Verifikation einer Organisation (Ziffern 3.2 und 8.1 der AGB) – und danach fortlaufend, denn Zwecke und Tätigkeiten können sich ändern. Ergreifen wir eine Maßnahme, geschieht das nach dem Verfahren der Ziffer 10 der AGB: Wir begründen sie in Textform, geben vorher grundsätzlich Gelegenheit zur Stellungnahme und ihr könnt Einspruch einlegen. Unabhängig davon steht der Rechtsweg offen. Fällt dir ein Inhalt oder ein Verhalten auf, das hier nicht hingehört, nutze bitte die Meldefunktion (Ziffer 10.1 der AGB) – jede Meldung wird von einem Menschen geprüft.
7. Änderungen
Änderungen dieser Richtlinien
Diese Richtlinien sind Bestandteil der AGB (Ziffer 6.5). Änderungen erfolgen ausschließlich nach dem Verfahren in Ziffer 17 der AGB: Wir kündigen sie mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform an, heben die Änderungen hervor und weisen auf Widerspruchsrecht und Folgen hin. Jede Fassung trägt eine Versionsnummer und ein Stand-Datum; frühere Fassungen bleiben im Archiv abrufbar.
8. Kontakt
Fragen?
Fragen zu diesen Richtlinien oder zu einer konkreten Entscheidung gehen an kontakt@socialsquared.de.
Beispiele
Was geht – was geht nicht
Alle Beispiele sind erfunden und dienen nur der Veranschaulichung.
K1 · Gemeinwohlbezug
Geht
Ein gemeinnütziger Sportverein sucht Unterstützung für den Getränkestand beim Vereinsturnier am Samstag.
Geht nicht
Ein privat betriebenes Fitnessstudio sucht unbezahlte Unterstützung an der Rezeption.
K2 · Politische Parteien und Wahlkampfarbeit
Geht
Ein gemeinnütziger Verein sucht Hilfe bei der wöchentlichen Lebensmittelausgabe: Ort, Zeitfenster und Tätigkeit sind klar beschrieben.
Geht nicht
Ein Infostand, bei dem Freiwillige Unterschriften und Mitglieder für eine Partei sammeln sollen.
K4 · Religion und Weltanschauung
Geht
Ein kirchlicher Träger sucht Freiwillige für einen Besuchsdienst im Seniorenheim – offen für alle, unabhängig vom Glauben.
Geht nicht
Ein VolunTask, dessen erklärtes Ziel es ist, Teilnehmende für eine Glaubensgemeinschaft zu gewinnen.
K5 · Keine Ausnutzung von Freiwilligenarbeit
Geht
Eine Sozialeinrichtung braucht für einen Nachmittag Unterstützung beim Umzug ihrer Beratungsstelle.
Geht nicht
Ein Handelsunternehmen sucht unbezahlte Aushilfen für das Einräumen seines Regallagers.
Qualität von VolunTasks
Geht
Ein Umweltverband sucht Freiwillige für eine Pflanzaktion: Treffpunkt, Dauer, Ausrüstung und Ansprechperson stehen drin.
Geht nicht
Ein VolunTask, der nur aus „Wir brauchen dringend Hilfe, meldet euch“ besteht – ohne Ort, Zeit oder Tätigkeit.
K3 · Extremismus und Verfassungsfeindlichkeit
Geht
Ein Nachbarschaftsverein sucht Helfende für ein offenes Repair-Café im Stadtteiltreff.
Geht nicht
Ein Profil einer Organisation, die von einer Verfassungsschutzbehörde als gesichert extremistische Bestrebung eingestuft ist.
K5 und Ziffer 6.4 der AGB
Geht
Eine Pflegeeinrichtung sucht Hilfe bei der Gartenpflege: Mindestalter 16, festes Schuhwerk empfohlen, Werkzeug wird gestellt.
Geht nicht
Ein VolunTask, der die angebotene Aufwandsentschädigung im öffentlich sichtbaren Beschreibungstext bewirbt.